Notausstieg

Leichte Sprache

Bahnhofsallee 25, 31134 Hildesheim

05121 15544

JavaScript einschalten!

Frauenhaus Hildesheim, Begriffe Zuflucht Zuflucht Zuflucht Zuflucht Zuflucht Hilfe Hilfe Hilfe Hilfe Hilfe Schutz Schutz Schutz Schutz Anonymität Anonymität Anonymität Anonymität Beratung Beratung Beratung Beratung Selbstorganisation Selbstorganisation Selbstorganisation Selbstorganisation Selbstorganisation

Fragen und Anworten

Antworten auf oft gestellte Fragen

Fragen und Antworten zum Thema Frauenhaus

Wie kann das Frauenhaus mir helfen?

Im Frauenhaus können Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind mit ihren Kindern eine sichere Zuflucht finden.

Im Frauenhaus finden Frauen die nötige Zeit, Ruhe und Unterstützung, um sich Klarheit darüber zu verschaffen, was sie als nächstes tun wollen.

Sie können mit Mitbewohnerinnen sprechen, die vielfach ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Zudem gibt es Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen sich in der neuen Lebenssituation zurechtzufinden und Perspektiven für die Zukunft zu erarbeiten.

Wer kann ins Frauenhaus kommen?

Das Frauenhaus ist ein Ort für Frauen mit ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt - das heißt Gewalt in der Familie oder Ex-Partnerschaft, betroffen sind. Es ist ein Angebot für Frauen jeden Alters, jeder Nationalität und Aufenthaltsstatus.

Auch Frauen, die wenig deutsch sprechen, können im Frauenhaus aufgenommen werden. Wir arbeiten dann mit Dolmetscher*innen zusammen.

Frauen, die im Frauenhaus wohnen möchten, müssen in der Lage sein, sich selbst zu versorgen und die Verantwortung für ihre Kinder selbst zu tragen. Das bedeutet auch, dass es möglich sein muss, sich in Hildesheim außerhalb des Hauses zu bewegen - z. B. einkaufen zu gehen oder Behördengänge zu erledigen.

Alle Frauen, die im Frauenhaus leben, müssen sich an die Hausordnung halten. Dies bedeutet zum Beispiel, dass kein Besuch empfangen werden darf und auch, dass sich jede Frau an dem allgemeinen Putzplan für die Gemeinschaftsräume beteiligt.

Jungen, die älter als 14 Jahre alt sind, können nicht im Frauenhaus leben. Für Kinder in diesem Alter kann aber dann gemeinsam nach einer anderen Lösung gesucht werden.

Generell sind fast alle Probleme lösbar! Sollten wir bei einem gemeinsamen Gespräch zu dem Ergebnis kommen, dass ein Frauenhaus nicht das richtige Angebot ist, können Alternativen gefunden werden.

Wie lange dürfen Frauen im Frauenhaus bleiben?

Es gibt keine vorgegebene zeitliche Befristung des Frauenhausaufenthaltes. Natürlich ist das Frauenhaus keine Dauerwohnung, sondern ein vorübergehender Schutz.

Müssen die Frauen im Frauenhaus etwas bezahlen?

Für Frauen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII empfangen oder geringfügig beschäftigt sind, fallen keine Mietkosten an.

Frauen, die über ein höheres, regel­mäßiges Einkommen verfügen, sollen sich an den Kosten im Frauenhaus beteiligen.

Von allen Frauen wird während der wöchentlichen Hausver­sammlung ein Beitrag für Telefon­kosten und Putz­mittel eingesammelt. Dieser beläuft sich auf fünf Euro pro Woche. Einmal im Monat wird zudem ein Vereins­beitrag von drei Euro verlangt.

Kann ich meine Haustiere mitnehmen?

Nein. Tiere sind im Frauen­haus leider nicht erlaubt.

Es gibt die Möglich­keit Tiere zeitweise im Tier­heim unterzu­bringen, jedoch ist dieses Angebot kosten­pflichtig.

Kann ich mich mit Freunden und oder Verwandten verabreden?

Es ist nicht erlaubt, sich im Frauenhaus oder am Frauenhaus zu verabreden.

Die Bewohnerinnen dürfen sich frei in der Stadt bewegen- und sich so natürlich auch an anderen Orten mit Freund*innen treffen.

Muss ich mir mit anderen Frauen ein Zimmer teilen?

Nein, jede Frau kann mit ihren Kindern im Frauenhaus in einem eigenen, abschließbaren Zimmer leben.

Es ist keine Gemeinschaftsunterkunft.

Kann ich weiter arbeiten gehen?

Solange die Betreuung der Kinder organisiert ist und es sicher genug ist, ist es möglich weiter arbeiten zu gehen.

Wir können jedoch leider keine Fahrtkosten o. ä. übernehmen.

Woher bekomme ich Geld zum Leben?

Wenn eine Frau ohne Geldreserven ins Frauenhaus kommt, kann sie vom Frauenhaus für die ersten Tage einen Vorschuss bekommen, um die Grundversorgung zu sichern. Schnellstmöglich werden dann z. B. über das Jobcenter Hildesheim Leistungen beantragt.

Für Opfer von Gewalt sind auch die Opferhilfe Hildesheim und der Weiße Ring Anlaufstellen, um überbrückende finanzielle Hilfe zu beantragen.

Gibt es Gemeinschaftsverpflegung?

Nein, jede Frau bleibt für sich und ihre Kinder im Frauenhaus auch für die Verpflegung selbst verantwortlich.

Zum Verein Frauenhaus Hildesheim e. V.

Wie finanziert sich der Verein?

Der Verein Frauenhaus Hildesheim e.V. finanziert sich über öffentliche Mittel der Stadt Hildesheim, des Landkreises Hildesheim und des Landes Niedersachsen sowie über Spenden und Bußgelder.

Wie viele Mitarbeiterinnen gibt es?

Es gibt fünf sozial­päda­gogische Mit­arbeiter­innen im Verein, die alle in Teil­zeit­stellen arbeiten.

Eine Mitarbei­terin ist verantwort­lich für die BISS Beratungs­stelle, die anderen vier für die Beratungs­stelle für Frauen und das Frauenhaus.

Außerdem beschäf­tigen wir noch eine Haus­meisterin und eine Hauswirt­schafterin im Frauen­haus.

Können auch Männer im Verein arbeiten oder Mitglied werden?

Nein. Der Verein Frauenhaus Hildesheim e.V. ist ein Verein von Frauen und für Frauen und wird so ausschließlich von Frauen betrieben.

Männer, die unsere Arbeit unterstützen möchten, können natürlich sehr gerne spenden.

Wie hoch ist der Vereinsbeitrag für Mitglieder?

Der Vereinsbeitrag beträgt 3 Euro pro Monat, d. h. 36 Euro im Jahr.

Welche Ausbildung haben die Mitarbeiterinnen?

Die Mitarbeiterinnen sind alle Sozialarbeiterinnen und/oder Sozialpädagoginnen.

Kann ich als Ehrenamtliche helfen?

Bisher gibt es im Frauenhaus Hildesheim noch keine Strukturen, in denen Ehrenamtliche mitarbeiten.

Dennoch gibt es Möglichkeiten sich zu engagieren, indem Ehrenamtliche zum Beispiel ein Angebot für die Frauen und Kinder im Frauenhaus organisieren.Sprechen Sie uns einfach an! Wir freuen uns!

Zur BISS und dem Gewaltschutzgesetz

Was passiert, wenn ich die Polizei rufe?

Eine Aufgabe der Polizei ist es, den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten. Wenn Sie von Gewalt betroffen oder bedroht sind, können Sie die Polizei über die 110 zu Hilfe rufen. In solchen Not­situa­tionen muss die Polizei grundsätzlich kommen.

In häuslichen Gewalt­situa­tionen ist die Polizei dazu angehalten, Sie und Ihren Mann getrennt zu befragen, Sie über Unterstützungseinrichtungen und über die Notwen­digkeit eines ärzt­lichen Attestes zu informieren.

Die Polizei kann Sie beim Verlassen der Wohnung unterstützen und ihren Mann an weiteren Gewalt­anwen­dungen hindern, indem ggf. Maßnahmen wie Platz­verweis oder Ingewahr­samnahme ergriffen werden.

Die Polizei sichert Beweise und fertigt eine Straf­anzeige.

Ist häusliche Gewalt strafbar?

Häusliche Gewalt ist strafbar.

Fast alle Erscheinungs­formen häus­licher Gewalt stellen Hand­lungen dar, die nach dem Straf­gesetz­buch mit Strafe bedroht sind: Sie reichen von der Belei­digung, Bedrohung und Nöti­gung, der Freiheits­beraubung und Körper­verlet­zung über verschiedene Sexual­delikte bis hin zur versuchten und voll­endeten Tötung

Was bedeutet der polizeiliche Platzverweis?

Wenn in einem Fall häus­licher Gewalt die Polizei hinzu gerufen wurde und diese die Situa­tion als weiterhin gefähr­lich einschätzt, kann die Polizei einen Platz­verweis aussprechen.

Der Täter muss dann sofort die Wohnung verlassen und auch den Haus­schlüssel abgeben.

Ein Platz­verweis kann bis zu 14 Tagen ausge­sprochen werden. Diese Zeit können die Betrof­fenen der Gewalt nutzen, um sich beraten zu lassen und die erforder­lichen Schritte einzu­leiten, z.B. sich vom Gericht die Wohnung zuweisen lassen.

Kann ich in der Wohnung bleiben, die meinem Mann gehört?

Ja, auch der Eigentümer oder Mieter kann aus der Wohnung gewiesen werden, wenn er Gewalt verübt.

Zur Gewalt gegen Frauen

Wie viele Frauen betrifft häusliche Gewalt?

Laut einer repräsentativen Studie des BMFSFJ haben rund 25 % aller in Deutschland lebenden Frauen schon einmal Formen körperlicher oder sexueller Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungs­partner*innen erlebt (BMFSFJ 2004: 9). Das ist, statis­tisch gesehen, jede vierte Frau.

Jährlich werden in Deutschland etwa 60.000 Fälle Häuslicher Gewalt der Polizei gemeldet.

In Hildesheim zählt die Polizei jährlich rund 700 – 800 Fälle von häuslicher Gewalt. Wieviele Frauen sich jährlich allerdings nicht melden, ist unklar.

Warum bleiben manche Frauen so lange in gewalttätigen Beziehungen?

Viele Frauen sind durch jahre­lange Erfahrung von psychischer und körper­licher Gewalt und Demü­tigung so sehr in ihrem Selbstwert­gefühl geschwächt, dass sie es kaum schaffen können, für sich einzu­stehen.

Zudem plagen viele Frauen Schuld­gefühle. In unserer Kultur obliegt die Verant­wortung für das Wohler­gehen und die Harmonie in der Familie vor allen Dingen der Frau und Mutter.

Paradoxer­weise hält viele Frauen auch die Sorge um ihre Kinder zurück - sie möchten ihren Kindern den ungewissen Schritt nicht zumuten, und vor allem ihnen den Vater nicht nehmen.

Zudem ist eine Trennung oft mit sehr vielen Ängsten verbunden: Zum Beispiel Angst vor der ungewissen Zukunft, den fehlenden finan­ziellen Mittel, der Einsamkeit -aber auch sehr oft ganz konkrete Angst vor ausge­sproch­enen Drohungen: "Wenn Du mich verlässt, bringe ich Dich/ bringe ich die Kinder um".

Sind auch Männer von häuslicher Gewalt betroffen?

Es gibt es auch Männer, die von häus­licher Gewalt betroffen sind.

Nimmt man die Zahlen der Polizei Hildesheim und bundesweit ist jedoch die Anzahl der bekannten Vorfälle häuslicher Gewalt gegen Männer viel geringer als die, in denen Frauen Opfer geworden sind. Zudem sind in einem Großteil der Gewalt­taten gegen Männer auch männliche Täter verwickelt (z.B. Gewalt eines Vaters gegenüber seinem erwachsenen Sohn, Ex-Partner gegen aktuellen Partner einer Frau).

Die Dunkel­ziffer von häuslicher Gewalt gegen Männer ist sicher­lich einiges höher und vor allem ziemlich unbekannt. Es gibt hier sicherlich Bedarf an Forschung und Unter­stützungs­angeboten.

Die BISS Beratungs­stelle des Vereins Frauenhaus Hildesheim e. V. bietet grundsätzlich tele­fonische Erst­beratung für alle Opfer von häus­licher Gewalt an. Weiter­gehend werden von unserer Seite aus jedoch nur Frauen betreut. Männliche Opfer, die inten­sivere Betreuung und Beratung möchten, können an andere Beratungs­stellen vermittelt werden.

Sitemap

Impressum, Datenschutz

Kontaktformular